Ein plötzlicher Havarieschaden an Bord eines Schiffes kann mitunter schwerwiegende Folgen für Crew, Ladung und Eigentümer haben. Der Begriff Havarieschaden umfasst alle Arten von Schäden, die durch Seeunfälle, Kollisionen oder technische Defekte entstehen. In der Schifffahrt haben solche Ereignisse oft weitreichende Auswirkungen, da sie nicht nur wirtschaftliche Verluste verursachen, sondern auch komplexe rechtliche und versicherungstechnische Fragen aufwerfen. Unser Ratgeber erklärt Ihnen, wie Havarieschäden definiert werden, was juristisch relevant ist und welche Informationen in einem Havariebericht stehen müssen.
Reul Nauticals in Krefeld ist Ihr Experte für Havarieschäden bei Yachten. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Yachtservice in den Bereichen Reparatur, Pflege und Wartung. Auch bzgl. Installation, Inbetriebnahme und Verkauf sind wir für Sie da. Treten Sie gerne direkt mit uns in Kontakt!
Haverei bezeichnet in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie nach Seehandelsrecht. Sie ist insbesondere für das Seehandelsrecht, aber auch für die Binnenschifffahrt von Bedeutung. Kannte die Haverei in der Vergangenheit noch die Große Haverei, Besondere Haverei und Kleine Haverei existieren seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 lediglich noch Regelungen zur Großen Haverei.
Die Große Haverei tritt ein, wenn vorsätzlich Opfer oder Kosten in Kauf genommen werden, um das Schiff, die Ladung und die Besatzung vor größerem Schaden zu bewahren. Hier greift ein spezielles international berücksichtigtes Regelwerk: Die York-Antwerpener Regeln (YAR). Die Kosten einer solchen Rettungsmaßnahme werden auf alle Beteiligten – Schiffseigner, Frachtführer und Güter- bzw. Warenbesitzer – nach einem festgelegten Schlüssel aufgeteilt.
Für Havarieschäden in der kommerziellen Schifffahrt gilt: Im deutschen Recht ist die Große Havarie im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Bei der Havarie eines
privaten Schiffs (Yacht, Segelboot etc.) greift in Deutschland das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) bzw. Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere wenn es um
zivilrechtliche Ansprüche, Haftungsfragen oder Schadensersatz geht.
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einen unabhängigen Havariebericht für Sie an.
Im Gegensatz zur Großen Haverei bezeichnete die Besondere Haverei Schäden, die individuell am Schiff, der Ladung oder anderen Teilen auftreten, ohne dass eine gemeinschaftliche Rettungsmaßnahme erfolgt. Typische Szenarien sind beispielsweise Schäden durch Kollisionen, Maschinenausfälle oder Feuer an Bord. In solchen Fällen trug der Geschädigte die Kosten meist selbst, es sei denn, eine Versicherung greift ein. (§ 701 HGB a.F.)
Kosten der Seereise wie etwa Lotsengelder, Hafengebühren, Leuchtfeuergeld oder Schlepplöhne wurden zur Kleinen Haverei gerechnet. (§ 621 HGB a.F.)
Havarieschäden sind nicht nur eine technische und logistische Herausforderung, sondern ziehen auch zahlreiche rechtliche Fragestellungen nach sich. Die Regelungen rund um Havarien basieren auf nationalen Gesetzen und internationalen Übereinkommen. Diese sind im Einzelnen:
Ein zentraler Akteur bei der Schadensregulierung ist der Havariekommissar. Dieser unabhängige Experte dokumentiert den Schaden, ermittelt die
Ursachen und bewertet die entstandenen Kosten. Er dient als Vermittler zwischen den beteiligten Parteien und stellt sicher, dass alle Regelungen eingehalten werden.
Ein Havariekommissar ist besonders wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden und eine gerechte Verteilung der Kosten zu gewährleisten.
Die rechtliche Komplexität von Havarieschäden macht es unerlässlich, frühzeitig juristische und fachliche Unterstützung hinzuzuziehen, um die eigenen Interessen zu wahren und
rechtliche Ansprüche korrekt geltend zu machen. Gerne unterstützt Sie unser Yacht-Sachverständiger bei einer Havarie und fertigt einen unabhängigen Havariebericht für Sie an. Treten
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Ein Havariebericht ist ein detailliertes Dokument, das die Umstände, Ursachen und Folgen einer Havarie beschreibt. Er dient als Grundlage für die Regulierung des Havarieschadens, die rechtliche Bewertung und die Klärung von Haftungsfragen. Der Bericht wird von einem Havariekommissar oder einem sachkundigen Dritten erstellt.
Sie sind Besitzer einer Yacht und hatten kürzlich eine Havarie mit Havarieschäden zu beklagen? Kontaktieren Sie direkt unseren Sachverständigen und geben Sie einen unabhängigen Havariebericht in Auftrag. Gerne beraten wir Sie vorab zum Ablauf.
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